Nach einer ersten Kontaktaufnahme vereinbaren wir nach Möglichkeit eine telefonische Sprechstunde mit Ihnen oder bieten Ihnen einen Erstkontakt im Rahmen der Psychotherapeutischen Sprechstunde an. Sollten wir Ihnen einen Therapieplatz anbieten können, dient die Probatorik (vier Probesitzungen à 50Min.) dazu, sich gegenseitig kennenzulernen, die Problemstellung zu definieren und gemeinsam eine Entscheidung zu treffen, ob eine Psychotherapie bei uns begonnen wird. Nach Beginn der Psychotherapie erhalten Sie bei uns einen festen wöchentlichen Termin.
Eine Kurzzeittherapie beinhaltet maximal 24 Therapiestunden (à 50 Min.), eine Langzeittherapie, maximal 80 Therapiestunden (à 50 Min.).
Bitte beachten Sie, dass bei nicht rechtzeitiger Absage (spätestens 24 Stunden vor dem Termin) ein Ausfallhonorar in Rechnung gestellt wird, da die für Sie reservierte Zeit kurzfristig nicht neu vergeben werden kann.


Für gesetzlich Versicherte
Beim Erstgespräch und zu Beginn jedes neuen Quartals benötigen wir Ihre Krankenversichertenkarte. In der Regel ist eine Überweisung nicht notwendig. Sollten Sie jedoch bei Ihrer Krankenkasse in einem Haus-/Facharztmodell versichert sein (d.h. auf ihrem Überweisungsschein steht „Teilnahme HZV-Vertrag“), würden wir Sie bitten mit Ihrer Krankenkasse vorab zu klären, ob sie eine Überweisung benötigen oder nicht.
Für einen Antrag auf Psychotherapie bei ihrer Krankenkasse benötigen wir von Ihnen einen Konsiliarbericht, den z.B. der Kinderarzt oder die Hausärztin ausfüllt. Fragen diesbezüglich können im Erstgespräch oder zu Beginn der Probatorik geklärt werden.
Für Privatversicherte
Bitte prüfen Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung, ob diese die Kosten für eine Psychotherapie übernimmt. Bei Beihilfeberechtigten klären Sie dies bitte mit Ihrer zuständigen Beihilfestelle.
Bringen Sie die Antragsunterlagen Ihrer privaten Krankenversicherung am besten in die Sitzung mit.
